Ryoru
Features Für Promoter Login Demo vereinbaren

Teilnahmebedingungen Empfehlungsprogramm für Promoter

1. Anbieter

1.1 Das Empfehlungsprogramm wird angeboten von der Issho eG, Am Koppelberg 4, 57520 Niederdreisbach (nachfolgend „Anbieter“).

1.2 Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Promoter, die eine Promotion-Agentur über ihren persönlichen Empfehlungslink auf Ryoru hinweisen.

2. Teilnahme

2.1 Teilnehmen kann nur, wer ein Promoter-Konto bei Ryoru hat.

2.2 Voraussetzung für die Zuordnung einer Empfehlung ist der persönliche Empfehlungslink, den der Promoter in seinem Panel unter „Empfehlungen“ findet. Empfehlungen, die nicht über diesen Link zustande kommen, können keinem Promoter zugeordnet werden und begründen keinen Anspruch auf eine Prämie.

3. Prämie

3.1 Der Promoter erhält für jede über seinen Link geworbene Agentur einmalig eine Prämie von 100 €.

3.2 Die Prämie wird fällig, sobald die geworbene Agentur ihre erste Ryoru-Rechnung bezahlt hat.

3.3 Eine Prämie gibt es nur für Agenturen, die bei Eingang ihrer Demo-Anfrage weder Kunde des Anbieters waren noch bereits mit dem Anbieter in Kontakt standen oder als Interessent erfasst waren.

3.4 Keine Prämie gibt es bei einer Selbstempfehlung und wenn die Agentur über einen Vertriebspartner des Anbieters vermittelt wurde.

4. Auszahlung

4.1 Die Prämie wird frühestens 30 Tage nach Fälligkeit und spätestens zum Ende des Kalendermonats, der auf den Ablauf dieser 30 Tage folgt, per Gutschrift auf die im Promoter-Konto hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt.

4.2 Ob die Gutschrift Umsatzsteuer ausweist, richtet sich nach dem umsatzsteuerlichen Status des Promoters. Für Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

5. Beendigung des Programms

5.1 Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm jederzeit mit Wirkung für künftige Empfehlungen beenden. Für Agenturen, die vor dem Ende über den persönlichen Link eine Demo angefragt haben, bleibt der Anspruch bestehen und wird fällig, sobald ihre erste Rechnung bezahlt ist. Bereits fällige Prämien werden nach Ziffer 4 ausgezahlt.

Stand: September 2026